Erbfolge aktiv gestalten

Mit dem Tode des Erblassers treten der oder die Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, soweit es die Erbschaft betrifft. Das bedeutet, dessen Vermögen geht als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über.
Der Erblasser kann durch Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag bestimmen, wer Erbe wird. Trifft er keine Verfügungen über seinen Nachlass, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Erblasser, die Ihre Vermögensnachfolge gestalten wollen oder müssen, sollten in ihre Nachlassplanungen auch lebzeitige Verfügungen einfließen lassen, damit  sich ihre Vorstellungen optimal umsetzen lassen. Rechtsanwalt Wolf bietet Ihnen dazu professionelle Beratung.
Allgemein stellen sich in der Nachlassplanung folgende Fragen:

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