Das Erbrecht ist eine schwierige Materie. Die Hilfe durch einen Anwalt ist häufig unverzichtbar.
Rechtsanwalt Wolf hat sich auf Fragen zum Erbrecht spezialisiert. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim DAV und Mitglied des DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..
Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte.
Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie ein Testament oder ein Berliner Testament errichten wollen, bei Fragen zum Pflichtteil oder, wenn Sie Miterbe geworden sind, zur Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Streitigkeiten im Erbrecht ziehen oft teure und langwierige Auseinandersetzungen nach sich. Unser Augenmerk liegt deshalb stets auf einer wirtschaftlichen Lösung.
Bei der Nachlassplanung bedeutet das nicht nur formal eindeutige und rechtssichere Vollmachten, Testamente und Berliner Testamente zu gestalten. Es bedeutet zugleich, lebzeitige Schenkungen, Pflichtteilsrechte und Erbschaftsteuer im Blick zu behalten.
Wenn Erben sich gegen Pflichtteilansprüche wehren müssen, die Wirksamkeit eines Testaments in Frage steht oder eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen ist, schaffen wir rechtlich sichere Voraussetzungen und bemühen uns um gütliche Einigungen. Wir vertreten Sie im Erbscheinverfahren und in Fragen der Erbschaftsteuer beraten und vertreten wir Sie bei der Steuererklärung oder beim Erbschaftsteuerbescheid.
Wir beraten Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtige zum Pflichtteil. Für Berechtigte ermitteln wir den Nachlasswert und setzen Pflichtanteil, Zusatzpflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch durch.
Weitere Informationen rund um das Erbrecht, zu Testament, Erbe und Pflichtteil, sowie eine Sammlung aktueller Artikel zum Erbrecht und ein Wörterbuch zum Erbrecht finden Sie auf unserer Internetseite testament-erbe-und-pflichtteil.de.